Warum in die Radiologie?
Radiologische Untersuchungen werden nicht ausschließlich von Radiolog:innen durchgeführt. Erfahren Sie, was Teilradiologie bedeutet, worin die Unterschiede liegen und welche Aspekte für Patient:innen bei der Wahl und Beurteilung einer Untersuchung wichtig sein können.
Radiologie oder Facharztpraxis?
Soll ich meine schmerzende Hüfte gleich in der orthopädischen Praxis röntgen lassen oder dafür lieber eine spezialisierte Radiologie aufsuchen? Oder meine Lunge fix bei meiner Pneumolog:in gleich durchleuchten lassen, wenn ich denn eh schon mal da bin?
Eine Frage, die sich in den allermeisten Ländern gar nicht erst stellt. Denn da ist die Sache klar geregelt: Bilder gibt es ausschließlich in der Radiologie! International als Sonderfall dürfen aber in Deutschland auch Nicht-Radiolog:innen eine bildgebende Diagnostik anbieten. Hierbei handelt es sich unter anderen um Fachärztinnen und -ärzte aus den Bereichen Orthopädie, Chirurgie, Urologie, Zahnmedizin oder Innere Medizin (v.a. Pneumologie und Kardiologie), die im Rahmen Ihrer Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt die so genannte „Fach- und Sachkunde“ erworben haben, Röntgenstrahlung am Menschen anzuwenden.
Diese Teilradiolog:innen dürfen sich Patientinnen und Patienten selbst zuweisen – also eine Arbeitsdiagnose stellen und diese Diagnose mit dem eigenen Röntgengerät dann überprüfen. In den USA hat die American Medical Association (AMA) aus ethischen und juristischen Gründen empfohlen, Selbstüberweisungen zur Röntgendiagnostik grundsätzlich zu vermeiden. Denn es zeigte sich in der Vergangenheit, dass bei kritischer Überprüfung dieser Selbstüberweisungen zwischen 1,7 bis 7,7 mal häufiger geröntgt wurde als in Vergleichspraxen, die diese Möglichkeit nicht hatten – und das ohne Einschränkungen bei der Qualität der medizinischen Versorgung.
Radiologie vs. Teilradiologie
Auch in Deutschland herrscht eine heftige Diskussion über die Rolle der Teilradiologie bei der Strahlenexposition der Gesamtbevölkerung – speziell hinsichtlich der Untersuchungsqualität. Die Auseinandersetzung zwischen Radiolog:innnen einerseits und Teilradiolog:innen andererseits ist zwar grundsätzlich konstruktiv, für Sie als Laien aber sicherlich nicht ganz einfach zu beurteilen. Hier die jeweiligen Argumente:
Die radiologische Sicht
Teilradiolog:innen verstehen die komplexe Aufnahmetechnik nur unzureichend und können daher mit eigenen Geräten nicht die richtigen Bilder aufnehmen, geschweige denn sie richtig interpretieren beziehungsweise einordnen. Radiologen müssen daher viele dieser erstellten Aufnahmen noch einmal durchführen oder Bilder radiologisch nachinterpretieren.
Hauptargument: Gute Diagnostik kann Operationen vermeiden und die Dauer von Krankheiten verkürzen.
Die teilradiologische Sicht
Radiolog:innen beschreiben nur Bilder und kennen die klinischen Zusammenhänge (Ursachen und Wirkungen von Erkrankungen) nicht ausreichend, um die richtigen Bilder zu machen und Diagnosen zu stellen, die zu medizinischem Handeln führen. Die radiologischen Bilder müssen durch Fachärzt:innen (aus der Inneren Medizin, Orthopädie, Chirurgie etc.) daher oft hinsichtlich des radiologischen Befunds überprüft werden.
Hauptargument: Diagnose und Therapie sind untrennbar miteinander verbunden.
Bewertung aus radiologischer Perspektive
Ganz ohne Frage: Das doppelte Vorhalten teurer Röntgenleistungen in der teilradiologischen Praxis erhöht in vielen Fällen den Patientenkomfort und stützt die klinische Diagnosestellung. Das ist auch unerlässlich im Notfall oder bei klaren Fragestellungen (z.B. bei Knochenbrüchen). Doch es kann aus radiologischer Sicht nicht sein, dass Argumente wie Patientenkomfort und teilradiologische Abrechnungsüberlegungen so wichtige Themen wie Strahlenrisiko und Qualitätsgesichtspunkte dominieren. Und fehlende radiologische Wissenslücken über klinische Zusammenhänge lassen sich durchaus mit vollständig ausgefüllten Überweisungsscheinen und einem zusätzlichen Telefonat schnell und unproblematisch füllen.
Für viele Untersuchungen, bei denen Röntgenstrahlung eingesetzt wird, bieten Verfahren wie die Magnetresonanztomographie (MRT) oder Sonographie (Ultraschall), die ohne Einsatz von Röntgenstrahlung auskommen, eine ernsthafte Alternative. Durch die anfangs erläuterte Möglichkeit der Selbstüberweisung von Patient:innen finden in keinem anderen Land der Erde so viele Ultraschalluntersuchungen statt wie in Deutschland. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) registriert jährlich mehrere Millionen Ultraschalluntersuchungen. Dies verursacht Kosten von jährlich mehreren Millionen Euro allein im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Eine weitere Steigerung ist ökonomisch nicht mehr zu verantworten und würde mit ziemlicher Sicherheit auch zu keiner Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung führen.
Auch die Magnetresonanztomografie (MRT) ist längst den Begehrlichkeiten der Teilradiologen ausgesetzt und es herrscht ein offener Streit um die Fachzugehörigkeit von MRT-Leistungen. Auch hier ist zu befürchten, dass analog zum Ultraschall, der fast ausschließlich von Nicht-Radiolog:innen erbracht wird, der Zugang verschiedener Facharztgruppen zu diesem außerordentlich teuren Verfahren zu einer unkalkulierbaren Mengenausweitung führt und schlichtweg nicht mehr bezahlbar sein wird. Abgesehen davon ist auch hier wieder die Qualität der Untersuchung gefährdet, denn Teilradiolog:innen können Schnellkurse besuchen, um diese Geräte einsetzen zu dürfen. Auch entscheiden sich Teilradiolog:innen meist für in Anschaffung und Unterhalt kostengünstige Geräte, die qualitativ jedoch nicht mit den „Profi“-Geräten einer radiologischen Praxis mithalten können.
Diese Fragen sollten Sie stellen!
Wo also sollen Sie sich – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Bild machen (lassen), um mehr über Ihre Erkrankung zu erfahren? In einer radiologischen Praxis oder bei Ihrer Fachärztin/Ihrem Facharzt mit entsprechender Zusatzqualifikation und einem dort vorhandenen Röntgen-, Ultraschall- oder gar MRT-Gerät?
Nutzen Sie dafür gern unsere Fragen, um sich mehr Klarheit zu verschaffen.
1. Ist die selbstzugewiesene Röntgenuntersuchung wirklich trotz vorheriger fachärztlicher Anamnese (= ausführliches ärztliches Gespräch) nötig? Wurden Ihnen Alternativen angeboten?
2. Können die Teilradiologin oder der Teilradiologe die empfohlene Untersuchung mit ihrer Qualifikation, ihren Geräten und ihrem Personal durchführen und interpretieren? Fragen Sie nach entsprechenden radiologischen Aus- und insbesondere auch Fortbildungen. Wie viele Untersuchungen machen die Ärztin oder der Arzt tatsächlich selbst?
3. Sind die Geräte in der teilradiologischen Facharztpraxis geprüft (z.B. Qualitätszertifikat) und auf dem neuesten Stand der Technik? Wie hoch ist die Strahlenbelastung bei den häufig anzutreffenden Altgeräten im Vergleich zu den modernen Geräten in radiologischen Praxen?
4. Wäre, sofern notwendig, die Untersuchung in einer fachärztlichen radiologischen Praxis mit modernen Geräten und geschultem Personal möglicherweise qualifizierter und mit gegebenenfalls weniger Strahlenbelastung durchzuführen, sodass diese Vorteile einen Zeitverlust und Ortswechsel rechtfertigen?
5. Zeigen Ihnen ihre zusätzlich teilradiologisch tätigen Fachärzt:innen das Bild nach der Untersuchung, interpretieren sie es und erklären den Befund und die Diagnose anhand des Bildes? Achten Sie bei Röntgenbildern auf möglichst gute Kontraste, denn nur sie ermöglichen eine zuverlässige Diagnose. Bitten Sie im Zweifelsfall um die Bilddatei (inzwischen meist in gesicherten Patient:innenportalen online abrufbar) und fragen Sie eine Radiolog:in nachträglich um Rat.
6. Ist eine Operation (z. B. Kniegelenksspiegelung, Herzkatheteruntersuchung) sowieso schon geplant? Dann ist eine MRT-Untersuchung meist unnötig.
7. Arbeiten die Teilradiologin/der Teilradiologie mit Vollradiolog:innen zusammen? Wie sieht die Kommunikation untereinander aus?
Hintergrundwissen
Als Patient:in sollten Sie im Auge behalten, dass auch Ärzt:innen Menschen sind und dass hinter verschiedenen Handlungsalternativen leider immer auch abrechnungsorientierte und berufspolitische Machtkämpfe mit deutlichen Auswirkungen auf die Versorgung stehen.
Konkret: Die Radiolog:innen sind gegenüber den Teilradiolog:innen mit nur insgesamt zwei bis drei Prozent innerhalb der gesamten bundesdeutschen Ärzteschaft unterrepräsentiert¹. Nicht nur dort, sondern auch in der Bevölkerung leiden sie unter dem Image der vermeintlichen Großverdiener:innen – das hohe Investitions- und Betriebsgrößenrisiko dieser ärztlichen Berufsgruppe fällt dabei leider oft unter den Tisch. Auch die Medien tragen zu dieser verzerrten Wahrnehmung bei. So werden in populären Medizinserien wie „Emergency Room“ ständig Röntgenaufnahmen gezeigt, ohne dass aber die/der die Aufnahmen anfertigende und befundende Radiolog:in überhaupt in Erscheinung tritt.
Quelle: Gesundheitsmarkt (2024)
Richtig entscheiden
Als mündige Patientin und Patient werden letztendlich Sie entscheiden müssen, wer bei Ihnen welche Untersuchung durchführen soll, und Sie sind natürlich von der ärztlichen Expertise abhängig. Trotzdem sollten Sie sich aktiv in den Untersuchungs- und Behandlungsprozess einbringen und einer Untersuchung nur zustimmen, wenn Sie sich vollständig informiert und über Alternativen aufgeklärt fühlen.
Häufige Fragen und Antworten
In den letzten Jahren wurden uns über dieses Portal viele interessante Fragen gestellt. In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und die Antworten unserer radiologischen Expertinnen und Experten.
