Ihr Weg durch die radiologische Praxis
Moderne radiologische Praxen unterscheiden sich in Größe, Organisation und Ablauf deutlich von einer klassischen Hausarztpraxis. Ihre Struktur gleicht eher einem mittelständischen Unternehmen oder einer Klinik. Diagnose und Technik stehen zunächst im Vordergrund, der Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten beschränkt sich meistens auf ein kurzes erklärendes Gespräch. Manchmal haben Sie auch gar keinen ärztlichen Kontakt wie beispielsweise beim Mammographie-Screening.
Mitarbeitende in der radiologischen Praxis
Die Mitarbeitenden einer radiologischen Praxis oder einer Krankenhausradiologie lassen sich grob in drei Gruppen einteilen:
Ärztliche Mitarbeitende
Fachärztinnen und -ärzte für radiologische Diagnostik und Nuklearmedizin, manchmal ergänzt um Weiterbildungsassistent:innen
Medizinisches Assistenzpersonal
Setzt sich zusammen aus den MTR (Medizinische Technolog:innen für Radiologie) und medizinischen Fachangestellten (MFA)
Verwaltungspersonal
Zuständig für den allgemeinen organisatorischen Ablauf und Schreibarbeiten
Step by Step: Wegweiser für Patientinnen und Patienten
Machen Sie sich auf Ihren virtuellen Weg durch die radiologische Praxis und erfahren Sie mehr über die Abläufe und Zusammenhänge von der Entscheidung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, Sie zu einem Radiologen zu überweisen bis hin zur Befundübermittlung an Ihre weiterbehandelnde Praxis.
Überweisung durch Haus- oder Fachärzt:in
Meistens werden Sie, wenn Sie eine radiologische Praxis aufsuchen, von einer Ärzt:in einer anderen Fachrichtung überwiesen. Dafür erhalten gesetzlich Versicherte (GKV) einen Überweisungsschein (siehe unten) mit einem Vermerk zur Verdachtsdiagnose und zur empfohlenen Untersuchung. Wenn Sie Ihre Leistung selbst bezahlen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können Sie auch direkt eine radiologische Praxis aufsuchen. Warum soll bei Ihnen eine radiologische Untersuchung durchgeführt werden? Gibt es Alternativen? Nach welchen Kriterien entscheidet sich Ihr Arzt für eine bestimmte Diagnosemethode?
Warum soll bei Ihnen eine radiologische Untersuchung durchgeführt werden? Gibt es Alternativen? Nach welchen Kriterien entscheidet sich Ihre zuweisende Ärzt:in für eine bestimmte Diagnosemethode?
Für die meisten Fragestellungen in der Medizin gibt es alternative Untersuchungen oder Untersuchungskombinationen. So können beispielsweise bei einer fraglichen Knieverletzung eine Arthroskopie (Kniespiegelung) oder eine Magnetresonanztomographie (MRT) durchgeführt werden. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile: Die MRT liefert gestochen scharfe Bilder der Gelenkweichteile ohne Operation und Röntgenstrahlung, Verletzungen lassen sich einwandfrei erkennen, eine Behandlung ist jedoch nicht möglich. Die Kniegelenksarthroskopie hingegen ist eine Operationstechnik, bei der drei gut bleistiftdicke Instrumente in das Knie eingeführt werden. Mit dieser Technik haben Ärzt:innen (Orthopädie oder Chirurgie) den direkten Blick in das Knie und können während der Untersuchung kleinere Verletzungen sofort behandeln. Da bei der Arthroskopie das Kniegelenk eröffnet wird, besteht die Gefahr von Gelenksinfektionen, Wundheilungsstörungen sowie ein Narkoserisiko.
Die wichtigsten Entscheidungskriterien für oder gegen eine Untersuchung sind die Genauigkeit und Aussagekraft einer Methode, die Strahlenbelastung und Kosten-Nutzen-Betrachtungen. Im Zuge der Behandlungsoptimierung werden von verschiedenen medizinischen Arbeitsgruppen so genannte Indikationsrichtlinien diskutiert und verabschiedet. Hierbei handelt es sich um Aufstellungen von Handlungsvorschlägen auf Basis bestimmter Symptome, Krankheitsbilder und Fragestellungen, die Ärztinnen und Ärzten Strategien zum weiteren Vorgehen empfehlen. Die Vorschläge stützen sich zumeist auf mehrere klinische Studien und Forschungsergebnisse (evidenzbasiert) und versuchen unter Abwägung der oben genannten Entscheidungskriterien, die für einen speziellen Fall optimale Untersuchung oder Therapie zu empfehlen.
Fragen Sie Ihre zuweisende Ärzt:in und Ihre Radiolog:in, warum eine bestimmte Methode gewählt worden ist und welche Alternativen zur Verfügung stehen.
Die Anmeldung
Bei radiologischen Untersuchungen haben Sie oder die überweisende Praxis in der Regel schon vor dem Besuch in der Radiologie telefonisch einen Termin vereinbart. Am Untersuchungstag melden Sie sich in der radiologischen Praxis am Empfang, wo Ihre Versichertenkarte eingelesen wird und Sie Ihren Überweisungsschein abgeben. Häufig müssen Sie auch einen Fragebogen ausfüllen und einen Aufklärungsbogen lesen und unterschreiben – vor allem dann, wenn Kontrastmittel oder radioaktive Substanzen ins Spiel kommen. Von der Anmeldung aus begeben Sie sich meistens direkt zum Wartebereich des betreffenden Untersuchungsbereichs.
Im jeweiligen Untersuchungsbereich werden Sie über die geplante Untersuchung ausführlich aufgeklärt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen, falls Ihnen etwas unklar ist. Das Einverständnis zur geplanten Untersuchung müssen Sie durch Ihre Unterschrift erklären. Minderjährige Patienten benötigen übrigens das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Einzelheiten zu den geplanten Untersuchungen finden Sie hier.
Wartezeit
“Der nächste bitte” wäre ich! Warum kommt ein anderer vor mir dran? Es kann vorkommen, dass jemand, der eigentlich nach Ihnen die Praxis betreten hat, plötzlich vor Ihnen aufgerufen wird – aber warum? Hinter den vielen Kabinentüren, die Sie vom Wartezimmer aus sehen können, verbergen sich unterschiedliche medizintechnische Geräte. Geräte, wie z.B. Computer- und Magnetresonanztomograph, Mammographie, Bucky-Röntgentisch oder ein Durchleuchtungsgerät. Jedes der Geräte hat seine eigene Patientenbelegung oder auch Belegungsdauer. Daher kommt es sehr häufig vor, dass Patientinnen und Patienten nicht in der Reihenfolge ihrer Ankunft im Wartezimmer aufgerufen werden, sondern eben in Abhängigkeit der bevorstehenden Untersuchung am jeweiligen Gerät.
Was machen die Radiolog:innen im Hintergrund?
In vielen radiologischen Praxen gibt es unterschiedliche Warte- und Zwischenwartebereiche. Normalerweise müssen Sie vor und nach der Untersuchung einige Zeit warten. Für Sie als Patient ist nicht immer ersichtlich, was genau die Ärztinnen und Ärzte während Ihrer Wartezeit im Hintergrund machen. Daher versuchen wir hier eine vereinfachende Prozessbeschreibung der medizinischen Arbeit von Radiologinnen und Radiologen:
Indikationsüberprüfung und Anamnese
Auf dem Überweisungsschein, den Ihnen Ihre überweisende Praxis ausstellt, befindet sich ein Vermerk für einen abklärungsbedürftiger Befund, der radiologisch mit einer vorgegebenen Untersuchung (Zielauftrag) überprüft oder in freier Methodenwahl abgeklärt werden soll. Ihre Radiologin/Ihr Radiologe werden diese sogenannte Indikation überprüfen, also fragen, ob die vorgegebene Wahl der Bildgebung für den Verdacht die richtige beziehungsweise angemessene Methode darstellt. Kommen (Röntgen-)Strahlen zum Einsatz, müssen Radiolog:innen die Indikation sogar gemäß Röntgenverordnung rechtfertigen. Dazu kann auch eine erneute Anamnese-Erhebung („Wo, wie und wann tut es Ihnen denn genau weh?“) sinnvoll sein, auch weil Radiolog:innen aufgrund ihrer Ausbildung und Tätigkeit oft eine andere, komplementäre Sichtweise haben als Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt. Nach diesem Prozessschritt wird dann Ihre Untersuchungsstrategie festgelegt.
Voraufnahmen und -befunde
Mit Ihrer Anmeldung fordert Ihr Radiologe insbesondere bei Verlaufsuntersuchungen Ihre Voraufnahmen und -befunde aus seinem digitalen Archiv (PACS = computergestütztes Bildarchivierungssystem) an, um die aktuelle Untersuchung mit den Voraufnahmen vergleichen zu können. Sofern Sie noch kein/e Patient:in in der radiologischen Praxis waren, bringen Sie Ihre Voraufnahmen und -befunde bitte unbedingt mit.
Geräteeinstellungen und Arbeitsanweisungen
Ihr Radiologe gibt der/dem MTR (medizinische/ Technolog:in für Radiologie; vormals MTRA)) die Untersuchungsstrategie vor, damit sie oder er das Gerät und die Untersuchungspersonen entsprechend vorbereiten oder Protokolle für typische Untersuchungsabläufe einstellen kann. Dazu gehören auch Angaben zur Strahlen- beziehungsweise Magnetfeldstärke und -tiefe, um eine optimale Bildqualität (Signal-Rausch-Verhältnis) zu erhalten.
Befundung
Die Befundung oder Diagnosestellung gehört zu den Kernkompetenzen von Radiologinnen und Radiologen. Neben den Aufnahmen aus der Untersuchung ziehen sie dafür eventuelle Voraufnahmen und -befunde heran und zusätzlich die Ergebnisse der Anamnese (Krankengeschichte). Moderne Praxen nutzen dafür die Möglichkeiten der digitalen Bildverarbeitung und zunehmend auch die künstliche Intelligenz (KI). Bei unklaren Befunden gibt es in Gemeinschaftspraxen kollegiale Rücksprachen gemäß des Vier-Augen-Prinzips. Auch die Teleradiologie ermöglicht es, sich mit Fachkolleg:innen von außerhalb auszutauschen (Expert:innenkonsil) oder eine Befundbesprechung mit Ihrer behandelnden Praxis abzuhalten. In Krankenhäusern finden bei schweren oder unklaren Fällen interdisziplinäre (also fachübergreifende) Besprechungen statt, insbesondere dann, wenn ein Eingriff vor- oder nachbereitet werden soll. Handelt es sich um einen Notfall, kann Ihre radiologische Praxis auch direkt einen Krankentransport anordnen und das Krankenhausteam detailliert vorinformieren.
Patienteninformation und -aufklärung
Keine Untersuchung ist ohne Risiko. Untersuchungsalternativen müssen besprochen, Kontraindikationen (Gegenanzeigen) abgeklärt und Allergierisiken eingegrenzt werden. Vor einer radiologischen Untersuchung werden Sie über die Risiken der Methode aufgeklärt und müssen medizinisch wichtige Fragen zu Ihrer Person beantworten. Was genau auf Sie zukommt, können Sie sich mithilfe der vorgefertigten, standardisierten Aufklärungsbogenmuster schon in Ruhe anschauen. Dadurch haben Sie die Zeit, die Sie brauchen, um unklare Punkte beispielsweise mit Ihrem Hausarzt vorab zu besprechen. Natürlich können Sie sich dann weiterhin vor Ort beim medizinischen Personal der radiologischen Praxis und im radiologischen ärztlichen Gespräch informieren und offene Fragen klären.
Die Aufklärungsbogenmuster sind Beispiele, wie Aufklärungs- und Anamnesebögen aussehen können und mit welchen Fragen zu Ihrer Person und Krankheitsvorgeschichte Sie beispielsweise rechnen müssen. Solche Bögen bekommen Sie normalerweise in der Praxis ausgehändigt und füllen Sie dann direkt vor der Untersuchung aus. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie der Durchführung der Untersuchung explizit zu.
Untersuchung
In den meisten Fällen werden Ihre Radiologin oder Ihr Radiologe direkt, im Nebenraum oder über Videokamera bei Ihrer Untersuchung anwesend sein, um eingreifen zu können oder um während der Untersuchung über eine Veränderung der Parameter oder sogar eine Nach- beziehungsweise Folgeuntersuchung entscheiden zu können. In vielen Fällen ermöglicht die Gabe von Kontrastmitteln oder Radionukliden deutlich bessere Bilddaten. Kontrastmittel können als Flüssigkeit zum Trinken verabreicht oder als Injektion in eine Armvene gespritzt werden. Dies kann vor, zwischen oder während einer Untersuchung geschehen. Das radiologische Team überwacht Sie dabei kontinuierlich.
Häufig sind sowohl die Ärzt:innen als auch das radiologische Team durch regelmäßige Kurse in Erster Hilfe geschult. Sehr selten kann es nämlich zu Gegenreaktionen oder Allergien auf Kontrastmittel kommen, die ein schnelles Handeln erfordern, worauf die geschulten Teams dann direkt und kompetent reagieren können. Wenn Sie besonders aufgeregt sind oder unter Platzangst leiden, können Sie nach Absprache auch ein Beruhigungsmittel erhalten.
Befundgespräch
Im Befundgespräch wird Ihnen Ihr:e Radiolog:in die Aufnahmen und den Befund vorstellen und erläutern. In wichtigen Fällen wird er den Befund auch direkt digital an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt weitergeben. Sind Sie „oB“, also „ohne Befund“, wird das Gespräch kurz und Sie können nun erleichtert nach Hause gehen. Ein „positiver“ Befund bedeutet, dass Ihre Radiologin oder Ihr Radiologe „etwas“ gefunden haben oder einen Verdacht erhärten konnten. Bleiben Sie ruhig, denn das muss keine schlechte Nachricht sein. Ihr Radiologe setzt hochsensible Technologien ein, um möglichst frühzeitig Krankheiten erkennen zu können. Es kann dann sein, dass man Ihnen eine Nach- oder Folgeuntersuchung empfiehlt oder Ihnen rät, baldmöglichst ihre behandelnde Arztpraxis aufzusuchen, um das weitere Vorgehen und eine eventuelle Therapie zu besprechen.
In den meisten Fällen wird Ihnen die Radiolog:in einen kurzen Befund für die überweisende Arztpraxis mitgeben. Der ausführliche Bericht an die Praxis erfolgt dann spätestens einige Tage drauf – heutzutage nahezu ausschließlich elektronisch übermittelt und häufig auch in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt. Wenn Sie der ePA nicht widersprochen haben und sich einen Zugang eingerichtet haben, können Sie in Ihrer Akte selbst Befunde/Berichte ansehen und auch verwalten.
Dokumentation - Archivierung
Zum Abschluss schreibt Ihre Radiolog:in den Befundbericht und archiviert ihn zusammen mit den Bildern. Der Bericht enthält Ihre Anamnese (= Krankengeschichte) und Indikation (= medizinischer Grund für eine Untersuchung/Behandlung), beschreibt die Untersuchungsmethode samt wichtiger technischer Untersuchungsparameter und interpretiert die Bildergebnisse. Abschließend stellen Radiologin/Radiologe den Befund beziehungsweise die Diagnose dar und geben unter Umständen eine Empfehlung zur Weiteruntersuchung. Übrigens: Die Röntgenbilder sind Eigentum der durchführenden Arztpraxis und diese hat auch die Pflicht, die Aufnahmen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren (zu archivieren).
Sie möchten die Bilder ebenfalls haben? Kein Problem, das ist Ihr gutes Recht! Heutzutage geschieht dies immer seltener per mitgegebener CD. Stattdessen geben viele Praxen inzwischen Zugangscodes zu Download-Links an Ihre Patienten, über die man sich die Befundberichte und Bilder ansehen bzw. herunterladen kann.
Befunde verstehen
Ohne Frage: Medizinsprache ist oft ganz schön kompliziert. Das vor Fremdwörtern wimmelnde „Fachchinesisch“ in ärztlichen Berichten/Befunden oder Überweisungen verstehen oft nur Menschen mit medizinischer Erfahrung oder Ausbildung. Und Zeit für Erklärungen haben heutzutage die wenigsten Praxen.
Übersetzungshilfe per Klick
Lassen Sie sich Ihre Befunde oder ärztlichen Berichte daher doch in eine allgemein verständliche Sprache „übersetzen“! Das ermöglicht Ihnen, bei Bedarf konkret nachzufragen. Dafür gibt es inzwischen verschiedene Anbieter im Internet, die diesen Übersetzungs-Service kostenlos anbieten, beispielsweise:
https://washabich.de/ (Abruf: 06.08.2026)
https://www.simply-onno.com/ (Abruf: 06.08.2026)
Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung in der Radiologie hat zum Ziel, eine adäquate Bild- und Befundqualität mit einer minimalen Strahlenexposition zu erreichen.
Bei einer radiologischen Praxis muss man unterscheiden zwischen allgemeinem Qualitätsmanagement der Praxis und fachspezifischer Qualitätssicherung der radiologischen Leistung.
Qualitätssicherung auf drei Ebenen
1. Die grundlegende Pflicht steht im SGB V.
§ 135a SGB V verpflichtet Leistungserbringer ausdrücklich dazu, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Leistungen müssen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in fachlich gebotener Qualität erbracht werden. Vertragsärzte und MVZ müssen außerdem ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) einführen und kontinuierlich weiterentwickeln. § 136 SGB V gibt dem G-BA den Auftrag, die konkreteren Anforderungen festzulegen.
2. Was eine Praxis organisatorisch tatsächlich tun muss, steht vor allem in der QM-Richtlinie des G-BA.
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) gilt auch für Vertragsarztpraxen und MVZ. Sie verlangt nicht zwingend eine bestimmte Zertifizierung wie ISO 9001 oder QEP. Die Praxis kann ihr QM grundsätzlich selbst ausgestalten. Vorgesehen sind aber konkrete Methoden und Instrumente.
Zum Standard gehören beispielsweise Qualitätsziele und deren Überprüfung, geregelte Verantwortlichkeiten, Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Checklisten und Schnittstellenmanagement, Teambesprechungen, Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Patienten- und Mitarbeiterbefragungen, Beschwerdemanagement sowie Risiko- und Fehlermanagement. Insbesondere Risiko- und Fehlermanagement gehören zu den verpflichtenden Elementen.
Für eine radiologische Praxis bedeutet das praktisch beispielsweise: Wer darf welche Untersuchung durchführen? Wie laufen Anmeldung, Aufklärung und Untersuchung? Wie wird mit Notfällen, Kontrastmittelzwischenfällen oder Fehlern umgegangen? Wie werden Mitarbeitende qualifiziert? Wie werden Prozesse überprüft und verbessert?
3. Zusätzlich gibt es die radiologiespezifische Qualitätssicherung.
Hier wird es modalitätsspezifisch. Für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung existieren Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V. Beispielsweise gibt es eigene Regelungen für MRT, MR-Angiographie und Mammographie.
Für die MRT ist besonders die Kernspintomographie-Vereinbarung relevant. Sie regelt die Voraussetzungen für Durchführung und Abrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung. Dafür ist eine Genehmigung der KV erforderlich; nachzuweisen sind insbesondere die fachliche Befähigung des Arztes und die vorgeschriebene apparative Ausstattung.
Bei Röntgen und CT kommt außerdem das Strahlenschutzrecht hinzu. Die Strahlenschutzverordnung schreibt unter anderem eine Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme (§ 115 StrlSchV) und anschließend regelmäßige Konstanzprüfungen (§ 116 StrlSchV) vor. Wird dabei die erforderliche Qualität nicht mehr erreicht, muss die Ursache ermittelt und beseitigt werden.
Außerdem existiert die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL) des G-BA. Sie enthält Kriterien, anhand derer die Qualität von Röntgen- und CT-Leistungen einschließlich der Indikationsstellung im Rahmen von Stichproben beurteilt wird.
Häufige Fragen und Antworten
In den letzten Jahren wurden uns über dieses Portal viele interessante Fragen gestellt. In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und die Antworten unserer radiologischen Expertinnen und Experten.
